Derzeit verbietet Bundeswahlgesetz politischen Kandidaten aus wissentlich Einholen, der Annahme oder Spenden von Ausländern oder Einrichtungen unter keinen Umständen zu empfangen. Es besteht jedoch eine Lücke, wo Ausländer oder Organisationen Lobbyisten treffen mieten können, oder spenden direkt an die Politik, sie zu überzeugen, positiv für den ausländischen Interesse zu stimmen.
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